Der Sortenschutz ist ein auf die Eigenheiten der lebenden Materie
angepasstes Schutzrecht für die Schaffung neuer Pflanzensorten.
Sein Schutzumfang ist ähnlich dem des Patentes. Auf nationaler Ebene ist das Bundessortenamt (BSA) und auf europäischer Ebene das Gemeinschaftliche Sortenamt (GSA) zuständig. Im nationalen Sortenschutzgesetz (SortSchG) ist der Sortenschutz für Deutschland geregelt. Der Sortenschutz ist ein geprüftes Schutzrecht mit den Erteilungsvoraussetzungen Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit, Neuheit und Sortenbezeichnung. Entdeckungen sind dem Sortenschutz zugänglich, was beim Patent nicht zulässig ist. Der Schutzumfang beschränkt sich lediglich auf das Vermehrungsgut der geschützten Sorte. Die Dauer des Schutzes ist auf deutscher und EU-Ebene auf das Ende des 25. auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres beschränkt. Bei Reben- und Baumarten sowie bei Hopfen und Kartoffeln läuft der nationale Schutz bis zum Ende des 30. auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres. Das EU-Recht sieht nur für Kartoffeln eine 30-jährige Schutzdauer vor. Unser Team verfügt über die Expertise Sie von der Beratung, über das Anmeldeverfahren bis hin zur Eintragung zu unterstützen.